Pflegeversicherung - falls Hilfe zum Leben erforderlich wird

Mit der Pflegeversicherung kommen wir zu einer weiteren Versicherungsart, bei der staatlicher und privater Versicherungsschutz Hand in Hand greifen können. Einerseits ist die Pflegeversicherung Teil der Krankenversicherung in Deutschland, was bedeutet, dass Krankenversicherte automatisch auch eine Pflegeversicherung abgeschlossen haben. Andererseits lässt sich der Schutz, den diese Pflegeversicherung gewährt, durch private Pflegeversicherungen ergänzen. Oftmals macht so etwas Sinn!

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Pflegeversicherung im Rahmen der Krankenversicherung; sie greift stets dann, wenn Pflegebedürftigkeit über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten vorliegt. Ist das gegeben, so leistet die Pflegeversicherung Beitrag zu den Kosten für die Pflege. Schaut man sich bei der Pflegeversicherung Leistungen an, so stößt man recht schnell auf die Pflegestufen, die die Höhe der finanziellen Leistungen beeinflussen. Insgesamt existieren drei Stufen der Pflegeversicherung in Deutschland, wobei Pflegestufe EINS für den geringsten notwendigen Pflegeeinsatz steht und Pflegestufe DREI der Pflegeversicherungen für die umfangreichste Pflege. Die Leistungen aus den Pflegeversicherungen werden in Pflegehilfe und Pflegegeld unterschieden. Pflegehilfe zahlen die Pflegeversicherungen, wenn für die Pflege eines Menschen die Dienste fremder Menschen und/oder die Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich sind. Das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten beispielsweise Verwandte, die sich selbst um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern. Verantwortlich für die Organisation der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die jeweilige Pflegekasse in Deutschland. Die Pflegekasse ist Bestandteil der Krankenkassen oder der Bundesknappschaft. Eine Pflegekasse ist jedoch nicht allein für die finanziellen Leistungen aus den Pflegeversicherungen verantwortlich, sondern übernimmt beispielsweise auch Schulungen für Pflegepersonen.

Schauen wir uns bei der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen detailliert an, so findet man ganz schnell heraus, dass diese Leistungen, wenn es hart auf hart kommt, nicht ausreichen. Ein Beispiel: Wird ein Pflegebedürftiger in einem Pflegeheim untergebracht und gilt für ihn die Pflegestufe DREI, so zahlt die Pflegeversicherung 1470€ im Monat in den Jahren 2008 und 2009. 2010 und 2012 werden die Pflegesätze jeweils auf 1.510€ beziehungsweise 1.550€ angehoben. Die Kosten für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim sind damit zumeist jedoch nur zu einem geringen Teil gedeckt. Greift nicht eine private Pflegeergänzungsversicherung über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus, so wird das mögliche Vermögen der zu pflegenden Person angegriffen, um die Differenz zwischen den Zahlungen aus der Pflegeversicherung und den Kosten auszugleichen. Ist kein Vermögen vorhanden oder ist das Vermögen aufgebraucht, so werden Angehörige zur Kasse gebeten. Eine Pflegeergänzungsversicherung erhöht die monatlichen Zahlungen aus der Pflegeversicherung um einiges, sodass der Anteil, der aus Privatvermögen zu zahlen ist, sinkt. So können sie bei der Pflegeversicherung Leistungen passend ergänzen. Achten sollten Sie allerdings auf das möglicherweise vorgegebene Höchstalter des Versicherten, das von vielen Versicherern für die Pflegeergänzungsversicherung vorgegeben wird. Ab einem gewissen Alter wird es Ihnen von den meisten Versicherungsgesellschaften nämlich unmöglich gemacht, eine Pflegeergänzungsversicherung abzuschließen, um die Pflegeversicherungen zu ergänzen. Entscheiden Sie sich daher frühzeitig für solch eine Zusatzversicherung.

Beiträge für die Pflegeergänzungsversicherung als Ergänzung zur Pflegeversicherung in Deutschland sind abhängig vom Alter und vom Geschlecht des Versicherten; beim Vergleich zwischen privater zusätzlicher Pflegeversicherung und anderen privaten zusätzlichen Pflegeversicherungen sollten Sie natürlich bei der privaten Pflegeversicherung Beitrag und Beitrag vergleichen, aber Sie sollten auch beispielsweise auf die Wartezeit achten, die beim jeweiligen Versicherer zwischen dem Abschluss der zusätzlichen Pflegeversicherung und dem erstmals möglichen Anspruch auf Leistungen liegen muss: Hier herrschen zum Teil große Unterschiede.

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